Vorsorge

Die Bestattungsvorsorge

Wir planen alles im Leben. Warum nicht unsere Bestattung?

Vorsorge – Eine Sorge weniger

Die Bestattungsvorsorge wird zunehmend zu einem immer wichtiger werdenden Thema. Immer öfter möchten Menschen bereits zu ihren Lebzeiten die eigene Beerdigung planen, um die persönlichen Bestattungswünsche gewahrt zu wissen – und vor allem – um Angehörige mit organisatorischen Fragen und Aufgaben rund um die Bestattung zu entlasten.

Durch sogenannte Treuhandkonten besteht die Möglichkeit, bereits Gelder sicher für die dereinstige Bestattung anzulegen.

Wir beraten Sie gerne persönlich zum Thema Bestattungsvorsorge.

Bestattungsvorsorge

Bestattungsvorsorgeverträge

Treuhandkonten über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG

Sterbegeldversicherungen über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V

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Vorsorge

Häufig gestellte Fragen

Warum soll ich mir Gedanken um meine dereinstige Bestattung machen?

Wer sich rechtzeitig mit der Endlichkeit des eigenen Lebens auseinandersetzt, beweist Mut, sichert die Durchführung der eigenen Wünsche bereits zu Lebzeiten in einer Bestattungsvorsorge ab und nimmt seinen Angehörigen die Last, in Zeiten der Trauer lange über den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen nachdenken zu müssen. Auch bei einer möglichen Pflegebedürftigkeit kann man so in Zeiten, in denen eine eigenständige Willensäußerung noch möglich ist, die eigene Bestattung besprechen und den Rahmen abstecken.

Wie und wo kann ich einen Bestattungsvorsorge-Vertrag abschließen?

Eine Bestattungsvorsorgevereinbarung bedeutet nicht, bereits zu Lebzeiten einem Bestatter eine finanzielle Vorleistung zu entrichten. Vielmehr wird ausgehend von den eigenen Wünschen und den individuellen finanziellen Möglichkeiten die dereinstige Bestattung vereinbart. Dies ist in der Regel mit keinen Kosten oder Gebühren verbunden und kann beim Bestatter abgeschlossen werden.

Wie kann ich einen Bestattungsvorsorge-Vertrag finanziell absichern?

Der Bundesverband Deutscher Bestatter bietet Ihnen über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. und die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG die Absicherung von Bestattungsvorsorgeverträgen an. Es handelt sich im Einzelnen um:

1.Treuhandvertrag
über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG

2.Sterbegeldversicherung
der Nürnberger Versicherung, vermittelt durch das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur

Wie kann ich die Bestattungsvorsorge vor dem Zugriff des Sozialamtes schützen?
Was passiert bei einer möglichen Pflegebedürftigkeit?

Grundsätzlich gilt: Die angemessene Bestattungsvorsorge ist vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt. Um eine angemessene Bestattungsvorsorge abzuschließen, ist es im ersten Schritt erforderlich, die Leistungen einschließlich der zu erwartenden ortsüblichen Kosten der dereinstigen Bestattung beim Wunschbestatter zu ermitteln und vertraglich festzulegen. Im zweiten Schritt wird die Bezahlung des Bestatters im Sterbefall durch eine treuhänderische Hinterlegung des Geldes, zum Beispiel bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG oder durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur, vor Antragstellung auf Sozialleistungen gesichert.

Wer sollte das Totenfürsorgerecht überschrieben bekommen?

Das Totenfürsorgerecht sichert das Recht und die Pflicht des damit Beauftragten, den Ort der Grabstätte und auch die Gegebenheiten der Bestattung zu ordnen. In erster Linie ist hierbei auf die Wünsche des Verstorbenen einzugehen. Ein Vorsorgender kann auch durch den Abschluss einer Bestattungsvorsorgevereinbarung den Bestatter mit der Wahrung der vereinbarten Modalitäten beauftragen.

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